Innovative Antriebe
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Die Effizienzklassen von Antrieben
Seit Juni 2011 schreibt die EU für Elektromotoren Mindestwirkungsgrade vor.
Die gesetzliche Grundlage hierzu ist in der Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte niedergelegt (ErP-Richtlinie).
Schrittweise werden die Anforderungen nun in den kommenden Jahren erhöht, um den Energieverbrauch innerhalb der EU
weiter einzudämmen und somit die Auswirkungen auf CO2-Ausstoß und Weltklima positiv zu beeinflussen.
Zurzeit müssen Motoren bis 0,75kW Leistung der Effizienzklasse IE1 genügen (sie sind sozusagen von der Norm ausgenommen).
Ebenso von der Norm ausgenommen sind Bremsmotoren, 8-polige Motoren, polumschaltbare Motoren, Synchronmotoren, Motoren mit Schaltbetrieb S2 ... S9
Antriebe mit Leistungen >0,75kW bis 375kW müssen der Klasse IE3 genügen.
Wahlweise können diese auch der Klasse IE2 ausgeführt sein, dann müssen sie aber mit einem Umrichter betrieben werden.
kabea GmbH – Koßmannstraße 47 – D-66538 Neunkirchen – www.kabea-gmbh.de